Beitritt und Preise
Beitrittserklärung
Hier könnt Ihr euch gerne die Beitrittserklärung im Adobe Acrobat Reader Format (PDF) herunterladen bzw. Online ausfüllen und Ausdrucken.
Bis zum 15. Lebensjahr - Kein Beitrag
Vom 16. - 20. Lebensjahr EUR 30,00 pro Jahr
Ab dem 21. Lebensjahr EUR 60,00 pro Jahr
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Schießpreise-Info
Unsere Preise beinhalten die gesetzlich vorgeschriebene MwSt von 19%!
Art: | Nichtmitglieder-Preis: | Mitgliederpreis: |
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Standgebühr / Versicherung / Scheiben | | |
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Luftgewehr | 4,00 € | 2,00 € |
Luftpistole | 4,00 € | 2,00 € |
Kleinkaliber-Gewehr | 6,00 € | 2,00 € |
Vorderlader / Großkaliber-Gewehr | 8,00 € + 0,50 €/Scheibe | 2,00 € + 0,50 €/Scheibe |
Sportpistole - Kleinkaliber | 6,00 € + 0,50 €/Scheibe | 2,00 € + 0,50 €/Scheibe |
Sportpistole - Großkaliber | 8,00 € + 0,25 €/Scheibe | 2,00 € + 0,50 €/Scheibe |
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Munition | | |
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Kleinkaliber (50Schuß) | 10,00 € | 8,00 € |
9mm Luger (50Schuß) | 27,00 € | 25,00 € |
38 Spezial (50Schuß) | 30,00 € | 28,00 € |
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Beschädigungsgebühren | | |
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Scheibenwagen | 200,00 € | 200,00 € |
Tragseil (50m Anlage) | 100,00 € | 100,00 € |
Zugseil (50m Anlage) | 100,00 € | 100,00 € |
Gleitkufen/Paar | 15,00 € | 15,00 € |
Zugseilumlenkrolle | 40,00 € | 40,00 € |
Quertraverse | 40,00 € | 40,00 € |
Rahmenschüsse, sowie Schüsse Stirnseitig in den Scheibenhalter der Duellanlage | 40,00 € | 40,00 € |
Unsere Preise beinhalten die gesetzlich vorgeschriebene MwSt von 19%!
Versicherung:
Wer nicht Mitglied im DSB ist hat 1,00 Euro zu bezahlen.
Es darf nur mit Waffen geschossen werden, die auf unseren Ständen zugelassen sind.
Die Schießgebühr ist im Voraus zu entrichten.
Unsere Jungschützen zahlen für alle Leistungen (Scheiben, Munition, Standgebühr und Versicherung) eine jährliche Pauschale in Höhen von EUR 10,00.
Schäden:
Wir werden ab sofort für Beschädigungen an unserer Schießanlage die in den Beschädigungsgebühren genannten Sätze berechnen, da die Schäden die über den normalen Verschleiß hinausgehen nicht durch die Standgebühr gedeckt sind.
Dem Verursacher der Schäden, ist es jedoch freigestellt, den angerichteten Schaden selbst, in einem Zeitraum von 8 Tagen, in den ursprünglichen Zustand zu bringen. Voraussetzung ist, dass die Arbeiten sach-, fach- und fristgerecht ausgeführt werden.
Schäden sind umgehend der Standaufsicht zu melden. Erfolgt keine Meldung, behält sich der Verein vor, eine zusätzliche Strafgebühr in Höhe von EUR 50,00 zu erheben und den Verursacher eventuell von der Schießstandbenutzung auszuschließen.
Mulfingen, 22.02.2024